Informationsabend zu den GENFER ABKOMMEN

Und der Gründung von Schutzmacht, bzw. Schiedsgericht unter den Genfer Abkommen
Manuela und Michael, vom Urig Nürnberg DE
Die Genfer Abkommen von 1949 wurden geschaffen, um unter allen Umständen Menschlichkeit zu bewahren. Sie bilden das Fundament des humanitären Völkerrechts und verpflichten die Vertragsstaaten, den Schutz der Zivilbevölkerung Jederzeit sicherzustellen – unabhängig von Situation, Ort oder Umständen. Und dies Gilt in 196 Staaten der Welt.
Warum braucht es zusätzliche eine Schutzmacht, sowie das Schiedsgericht als Hüter der Genfer Abkommen?
– Schutz der Zivilbevölkerung
– Grundsatz des Schutzes
– Begriff des Zivilisten
– Schutzstatus
– Die Unveräusserlichkeit des Schutzes
– Verpflichtung der Vertragsparteien
– Bedeutung der Praxis
Der geschützte Zivilist ist das zentrale Schutzgut der Genfer Abkommen von 1949
Sbenden-Chörbli



